Was benötige ich, um eine Sprachtherapie zu bekommen?

Die logopädische Behandlung wird von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt
(z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Internist) verordnet.
Diese bringen Sie zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis mit.
 

Muss ich für die Sprachtherapie etwas zuzahlen?

Die Sprachtherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres voll übernommen.

Erwachsene Patienten müssen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, 10% des Rezeptwertes zuzahlen. Der Eigenanteil wird der Praxis von Seiten der Krankenkasse abgezogen.

Zuzahlungen müssen bis zu einer Belastungsgrenze von 2% des Bruttojahreseinkommens entrichtet werden, bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1%. Eine Befreiung von der Zuzahlung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

Bei Privatpatienten mit Beihilfe wird die Verordnung gemäß der aktuellen Beihilfesätze berechnet.

Privatpatienten ohne Beihilfe werden zu Beginn über die Kosten informiert und bekommen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag, um die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse anzuklären.
 

Wie bekomme ich einen Termin?

Telefonisch sind wir unter der Telefonnummer 0231 / 2256710 zu erreichen.
Da wir keine festen Sprechzeiten wie bei den meisten Ärzten haben, wird Ihr Behandlungstermin telefonisch individuell abgestimmt.
Leider können wir während der Behandlungen Ihre Anrufe nicht immer persönlich entgegen nehmen, Sie können uns jedoch jederzeit gerne auf den Anrufbeantworter sprechen.
Wir rufen schnellstmöglich zurück.
 

Wo findet die Behandlung statt?

In der Regel findet die Therapie in unseren Praxisräumen statt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihr Arzt eine Verordnung mit Hausbesuch ausstellen. Dann findet die Therapie bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt.
 

Organisatorische Fragen:

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